Von Helmut Elsner
Für den zunehmenden Wagenverkehr in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts zwischen Münster und Enschede/ Niederlande genügte die vorhandene alte Straße nicht mehr. Wie in allen Teilen Preußens wurde auch für die Strecke Münster – Glanebrug eine neue „moderne“ Landchaussee mit teilweiser neuer Trassenführung geplant und auch in der Zeit von 1843 bis 1847 gebaut. Der Bau erfolgte zwar in einzelnen Abschnitten, wurde aber zügig durchgeführt.
Die Lanchausseen erhielten nach einer oberflächigen Auskofferung eine Trassenaufschüttung aus Steinen. Diese Aufschüttung aus Steinen wurden mit Straßenwalzen verdichtet.
Die neue Landchaussee Münster – Glanebrug hatte ihren Anfang am Neutor in Münster und führte über Nienberge, Altenberge, Borghorst, Burgsteinfurt, Ochtrup und Gronau nach Glanebrug, wo sie Anschluß an die Straße Glanebrug – Enschede fand.
Bereits der Bau der Strecke war für das nördliche Münsterland von wirtschaftlicher Bedeutung, fand hierbei so mancher Mann Arbeit als Tagelöhner. Die Gesamtlänge der Landchaussee betrug ca. 57 km, an Baukosten sind ca. 236000 Taler entstanden. Von den Orten, durch welche die neue Straße führte und die hierdurch einen besseren Verkehrsanschluss erhielten, wurden „Zuschüsse erbeten“ und auch gezahlt.
Der letzte Teilabschnitt von Burgsteinfurt bis Glanebrug in einer Länge von ca. 27,5 km war bereits 1845 behelfsmäßig befahrbar, wurde aber erst 1847 für den offiziellen Verkehr freigegeben. Im preußischen Amtsblatt von 1847, Nr. 359, Seite 299, wird die Errichtung einer Wegegeldstelle an der Postbrücke zwischen Gronau und Ochtrup bekanntgegeben. An dieser „Barriere“ musste von den Straßenbenutzern ab 1.11.1847 das tarifmäßige Schausseegeld für 1 und ½ Meile (ca. 10,75 km) in beiden Richtungen gezahlt werden. Von dieser Wegegeldstelle war die niederländische Grenze weiter als 10,75 km entfernt. Um die Reststrecke von einer halben Meile abzudecken, wurde im preußischen Nebenzollamt Glanebrug eine Chausseegeldhebestelle für eine halbe Meile in Richtung preußisches Inland errichtet. Die Binnenzölle im Deutschen Reich waren bereits durch Bildung des Deutschen Zollvereins, dem fast alle deutschen Einzelstaaten angehörten, zwar abgeschafft, aber die Benutzung von Straßen und Brücken wurden selbstverständlich Benutzungsgebühren (Maut) erhoben, um die Bau- und Unterhaltungskosten in etwa abzudecken.
Die Höhe des Wegegeldes war genau festgelegt, ein Auszug aus der umfangreichen Tarifordnung befindet sich in den „Ochtruper Heimatblättern Nr.5“.
Wegegelderhebungsstellen befanden sich auf der Landchaussee Münster – Glanebrug in Nienberge (errichtet 1845), zwischen Altenberge und Borghorst, auf Burgsteinfurter Gebiet (Sellen, eingerichtet ab 20.12.1846) allerdings nur für die Strecke von einer Meile in beiden Richtungen, an der Postbrücke am Hornerbach und in Glanebrug (für ½ Meile ins preußische Inland). Die Landchaussee war eine erhebliche Verbesserung gegenüber der bisherigen Straße. Der Verkehr konnte zügiger rollen, und die Straßenfahrzeuge erlitten nicht so viele Unfälle (Radbrüche vor allen Dingen). Das Verkehrsaufkommen konnte gesteigert werden, wurde aber einige Jahrzehnte später durch den Bau der Eisenbahnstrecke Münster – Enschede in den Schatten gestellt.
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