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Die Bewässerung der Vechtewiesen in Langenhorst und Welbergen

Wilhelm Elling

 

Wie die Berkel, die Aa  und die Stever entspringt auch  die Vechte im Quellgebiet der Baumberge. Sie gilt als kleiner und nährstoffreicher Fluss, wohl wegen dieser Herkunft aus den mergeligen und kalkhaltigen Baumbergen. Nach ihrem (früher kurvenreichen) Weg durch das Münsterland und das Emsland wendet sie sich bei Emlichheim nach Westen in die Niederlande, heißt nun Overijsseler Vecht und mündet schließlich  ins Ijsselmeer.

Von Schüttorf in der Grafschaft Bentheim aus transportierte man früher mit flachen Booten Bentheimer Sandstein in die mit Naturstein nicht gerade  gesegneten Niederlande. Das Amsterdamer Rathaus wurde z.B. mit diesem Material gebaut.

Weil die Vechte in ihrem  Oberlauf  nicht wie andere Flüsse in einer tief eingeschnittenen Flussaue dahinfließt, trat sie im Herbst regelmäßig über die Ufer. Diesen Umstand machten sich die an der Vechte gelegenen Höfe seit etwa 1800 zunutze und gruben ein System von Wasserrinnen (Grüppen) und bewässerten damit die Uferwiesen, um den Heuertrag zu erhöhen.[1] Auch der etwa 325 Morgen umfassende Hof Schulze Elshoff liegt direkt an der Vechte.

Im Hofarchiv von Elshoff befinden sich die Akten eines über zehn Jahre dauernden Rechtsstreites wegen der Vechte mit dem Fürsten Salm-Horstmar, dem in der Säkularisation das reiche Erbe der münsterländischen Stifte Asbeck, Borghorst, Metelen,  und Nottuln mit allen hörigen Höfen, Rechten und Gerechtigkeiten zugefallen war. Er wurde deshalb von dem Steinfurter Landrat Cormann in der Topografie des Kreises von 1820 als „Glücksfürst“  bezeichnet.[2] Auch der Schulzenhof Elshoff gehörte seit den Anfängen im 12. Jahrhundert zu den Eigenhörigen des 1178 gegründeten Klosters und späteren Stiftes Langenhorst.

Johann Nepomuk von Schwerz, der 1836 die Landwirtschaft im Münsterland beschreibt,  bemerkt, dass der Bauer gewöhnlich das Düngen der Wiesen für überflüssig hält. Er beobachtete allerdings  in der Gegend von Ahaus-Ottenstein einen Landwirt, der seine Wiesen entweder mit Kompost  oder durch Berieseln mit Wasser aus einem Bach düngte.[3] Diese Methode des Bewässern fand im Herbst und Winter statt und man nannte sie in Welbergen flöößen, um Vreden heißt es  flööten.

Burkhard Schulze Elshoff erinnerte sich, dass der Hof Elshoff jedes Jahr das Gras der Vechtewiesen zum Heuen verkaufte, und dass diese Einnahmen für den Hof zu den wesentlichen Erträgen zählten. Wie sich bei genauer Durchsicht der erhaltenen Anschreibe- und Geschäftsbücher im Hofarchiv herausstellte, besteht diese Auskunft völlig zu Recht.

Der Fürst von Salm Horstmar leitete das Vechtewasser sogar mit einem breiten Kanal auf seine vom Stift Langenhorst übernommenen Wiesen.

Im Jahr 1869 wollte  dieser Fürst das Recht des Bewässerns anderen Anliegern der Vechte gerichtlich untersagen lassen, vor allem mit Blick auf nachteilige Folgen für seine Wassermühlen in Langenhorst. So kam es zu einer Reihe von Zeugenaussagen der Welberger Bauern Heinemann, Niehoff, Elshoff, Völker,  Schlattmann, Ewers usw. vor den Steinfurter Anwälten Meyenberg und Schmitz.

Alle befragten älteren Bauern erinnerten sich, dass ihre Vorfahren im Herbst, Winter und Frühjahr mit Hilfe von schmalen Grüppen oder Rinnen die Wiesen bewässert hätten. Diese seien zwei Fuß (= ca. 60 cm) tief gewesen und das Wasser sei mit Brettern gestaut worden.

Bei den Zeugenaussagen von 1869 entstand eine Handzeichnung mit sieben Uferwiesen von Elshoff, vier Wiesen von Niehoff, zwei Wiesen von Heinemann und je einer Parzelle von Berghaus, Kirche Welbergen, Schlattmann und von Druffel. Offenbar ist das Verfahren positiv für die beklagten Bauern ausgegangen, denn Schulze Elshoff beantragte im Jahre 1872 ein Stauwerk[4] in der Vechte mit einem Kostenaufwand von 14000 Talern. Zuvor wurden in einem Praeklusionsverfahren die Vorbehalte der Mühlenbesitzer an der Vechte gerichtlich ausgeschlossen. Elshoff gab als Hauptzweck der Stauanlage an, dass er Maschinen wie Dreschmaschine und Häcksler mit Wasserkraft betreiben wolle. Dagegen protestierten alle Mühlenbesitzer und Anlieger der Vechte, die ihre Wiesen bewässerten. Sie rechneten sich einen jährlichen Schaden von 3000 Taler zu und rechneten Elshoff vor, dass sich bei seinem Ackerbau von 50 Morgen eine Dreschmaschine nicht lohnen könne. Er würde den angegebenen Zweck nur vorschützen, um  auf Kosten der Nachbarn den Ertrag seiner Wiesen  durch Flößen zu erhöhen.

Auch die Eisenbahn befürchtete Nachteile für ihre Trasse Münster-Enschede, die möglicherweise unterspült werden könnte.

Schulze Elshoff reagierte darauf mit der Bemerkung, der Fürst solle nicht so tun, als habe er mit dem Stift Langenhorst auch das Wasser der Vechte zu eigen  erhalten. Er selbst habe unterhalb des Wehrs 80 Morgen Wiese in Besitz. So würde er sich ja selbst schädigen, wenn die Mühlen durch das Flößen wirklich Wassermangel hätten. Er habe das Flößwasser vor den Mühlen des Fürsten der Vechte wieder zugeleitet, der Fürst selbst aber leite einen Teil des Flößwassers erst hinter den Mühlen wieder zur Vechte.

Der Fürst setzte sich jedoch vor Gericht durch, und Schulze Elshoff wurde das Schließen der Schleuse verboten.

Daraufhin deutete Schulze Elshoff an, die Absicht, Dreschmaschine und Häckselschneider mit Wasserkraft zu betreiben, fallen zu lassen, und bot  statt dessen den übrigen Anliegern der Vechte seine Stauanlage für  ein größeres Rieselprojekt an. Die Wiesen der Höfe Elshoff, Bitting, Lohoff, Richter, Tertelmann und Gottschalck umfassten schließlich eine  Fläche von zusammen 61 Hektar. Es gelang Elshoff, Einvernehmen mit dem Landratsamt und mit der Kgl. Regierung in Münster herzustellen. Die Proteste und Widersprüche der fürstlichen Rentkammer, der Müller und der Eisenbahn wurden entkräftet und zurückgewiesen.

Über den wirtschaftlichen Erfolg des Schulzenhofes geben einige Geschäftsbücher im Hofarchiv Auskunft, die ab 1769 mit einigen Lücken bis zur Inflation von 1923 vorhanden sind. Alle großen Höfe verkauften ihre landwirtschaftlichen Produkte wie Butter, Eier, Vieh, Stroh und Holz. Einige ackerten auch für Dörfler ohne Pferde, verpachteten Land oder verliehen Geld. Bei  Schulze Elshoff kam auch schon in der ersten Hälfte des  19. Jh. ein reger Grasverkauf in den Vechtewiesen hinzu. Das Mähen und Heuen oblag allerdings den Käufern. Nach der Genehmigung des Stauwehrs hält der Schulze sogar durch Gassenruf öffentlich bekanntgemachte Grasauktionen. Die Versteigerung des ersten „Geschnitts“ fand z.B. im Juni 1893 statt und ergab 2285, 40 M, die des zweiten Schnitts im Juli brachte 1687, 40 M. Solche Posten waren die höchsten im Jahr auf der Einnahmeseite.  Die Summe der jährlichen Einnahmen des Hofes in diesem Jahr beliefen sich auf knapp 7921 M bei Ausgaben von 3242 M. Nicht alle Jahre wiesen solche Zahlen auf. Ob die Angabe der Einnahmen immer ganz korrekt und  vollständig sind, kann man allerdings nicht mit Sicherheit sagen. Angesichts der Fülle kleiner Eintragungen gewinnt man einen guten Überblick.  Für den Grasverkauf führte der Schulze ab 1889 ein eigenes Notizbuch.

Bei der Regulierung der Vechte in der NS-Zeit und der Flurbereinigung um 1970 wurde der Fluss begradigt, vertieft und verbreitert. Dadurch wurde das Austreten der Vechte unmöglich und das Berieseln der Uferwiesen natürlich auch. Aus den fruchtbaren Wiesen zu beiden Seiten der Vechte  wurden Maisfelder. Im Jahre 2011 bemüht man sich im Gegenteil um den Rückbau dieser Maßnahmen - begleitet von heftigen Diskussionen..

Um einen Eindruck von den Verhandlungen, die von dem Feldmesser Breme aus Recke vorbereitet und von den Anwälten Meyenborg und Schmitz geführt wurden, zu bekommen, möge die  folgende Argumentation der Gegenseite dienen.



Der Einspruch der Mühlenbetreiber und Wiesenbesitzer

(Hofarchiv Schulze Elshoff, Welbergen)

[Das Begleitschreiben an Amtmann Baltzer, Ochtrup, von Clemens Berghaus, Langenhorst datiert vom 27.7.1872]

„Der Schulze Elshoff zu Welbergen beabsichtigt bei seinem Hause in dem Vechteflusse ein Stauwerk (Wehr) anzulegen, um dadurch so viel Gefälle zu erzielen, daß er in Stande ist, ein Mühlenwerk zum Betriebe landwirtschaftlicher Maschinen durch Wasserkraft in Gang zu setzen.

Gegen diese Anlage muß protestirt werden:

1. Seitens all derjenigen Wiesenbesitzer, die ihre Wiesen seit länger als 40 Jahren unmittelbar oder mittelbar aus der Vechte geflößt haben und denen das nöthige Flößwaßer durch die projectirte Anlage entweder gänzlich abgeschnitten oder doch sehr verkürzt werden würde.

2. Seitens Sr. Durchlaucht des Fürsten von Salm-Horstmar als Eigenthümer der Langenhorster Mühlen, indem für diese ein großer Theil des Vechtewassers verloren geht, wenn nicht ganz besondere Einrichtungen getroffen werden, dieses zu verhindern.

Was den ersten Punkt angeht, so ist Folgendes klar:

Das Flößen der Wiesen kann nur stattfinden, wenn der Wasserstand in Flußbette der Vechte bei ruhiger Bewegung den oberen Rand des Ufers erreicht. Bei vollkommener Stauung wird das Flußbette unterhalb des projectirten Wehrs nun aber vollständig trocken sein. Ist das projectirte Mühlenwerk im Gang und daher eine Schleuse geöffnet, so bekommt das Flußbette unterhalb des Wehres zwar Wasser, aber nicht so viel, daß das Flußbette überall bis zum Rande voll werden kann, sondern, wie es bei allen ähnlichen Werken z.B. Mühlen der Fall, das Wasser, nachdem es sich durch die offene Schleuse hindurch gezwängt hat, durch den Druck seiner Schwere mit einer großen Schnelligkeit gerade aus getrieben wird, und damit wenigstens mehrere hundert Schritt weit unterhalb, das Wasser auch bei geöffneter Schleuse einen so niedrigen Stand hat, daß die in diesem Bereiche liegenden Wiesen auf jede Beflößung verzichten müssen.

In so ferne  Elshoff also während der Flößzeit von dem projektiertem Stauwerke Gebrauch machen wollte, würde er das Beflößen der Wiesen auf der Strecke bis zu Lütken Mühle entweder gänzlich unmöglich machen, oder bis auf ein Minimum  beschränken.

Was den zweiten Punkt angeht, so führt oberhalb des projectirten Wehres ein circa 12 Fuß breiter Kanal das Vechtewasser auf eine fürstliche Wiese. Die Anlage ist derartig, daß diese Wiese jetzt schon bei normalem Wasserstande hinreichend Wasser erhält. Bei der Stauung würde der Kanal wenigstens doppelt bis dreimal so viel Wasser als jetzt abführen, was für die betreffende Wiese überflüssig, für die unterhalb des Wehrs liegenden Mühlen und Wiesen aber höchst nachtheilig wäre.

Der Nachtheil, der den Fürstlichen Mühlen und den unterhalb des Wehres bis zur Lütken Mühle hin auf beiden Ufern der Vechte liegenden Wiesen zugefügt würde, müßte bei der großen Ausdehnung der Wiesen, die beflößt werden und bei dem regen Betriebe der Fürstlichen Mühlen namentlich der Sägemühle, sehr groß sein.

Der Complex an Wiesen, der von dem projectirten Wehre an bis zur Lütken Mühle auf beiden Seiten der Vechte liegt und direct oder indirect aus der Vechte beflößt wird, darf mindestens auf 300 Morgen angenommen werden. Nach Maßgabe der Differenz die sich rücksichtlich des Ertrages der Wiesen in trockenen und in nassen Jahren herausstellt, wo die Wiesen also nur nothdürftig oder hinreichend beflößt werden können, darf der durch das projectirte Wehr für die Wiesen herbeigeführte Schaden pro Morgen mindestens auf 10 Thlr. angeschlagen werden, was für 300 Morgen einen Schaden von jährlich 3000 Thlr. ergibt.

In Betreff der Fürstlichen Mühle würde sich durch Entziehung oder Beschränkung des Wassers leicht ein jährlicher Nachtheil von 100 Thlr. nachweisen lassen.

Bei so enormen Schadenbetrage dürften die Wiesen- und Mühlenbesitzer,  von anderweitigen Gründen auch abgesehen, hoffen, daß sie mit ihrem Proteste reussiren werden. Denn Nachtheil gegen Nachtheil und Vortheil gegen Vortheil abgewogen, kann sich derselbe, so fern er auf Seite Elshoff´s fällt, nicht entfernt mit dem oben berechneten messen. Elshoff sucht angeblich einzig seinen Vortheil in der Benutzung des Vechtewassers für eine Dresch- und Häckselmaschine. Nun hat er aber nur einen Ackerbau für 2 Pferde also höchstens circa 50 Morgen und an Kühen nicht mehr Bestand als er von 1 Magd beaufsichtigen und pflegen lassen kann. Bei einer so kleinen Landwirthschaft können die Kösten für Dreschen und Häckselschneiden unmöglich so groß sein, daß sie gegen den oben berechneten Schaden von über 3000 Thlr. von Bedeutung wären. Ja, es muß sogar bezweifelt werden,  ob es sich für einen so kleinen landwirthschaftlichen Betrieb nur lohnte, eine so kostbare Anlage wie die projectirte zu machen.

Aber es darf als ausgemacht angenommen werden, daß Elshoff den angegebenen Zweck des projectirten Wehrs nur vorschützt, um seine eigentliche Intention dadurch zu verbergen. Der Hauptwerth des Elshoff´schen Kolonats und der Hauptertrag desselben  beruht auf seinen ausgedehnten Wiesen. Dieses findet noch dadurch seine Bestätigung, daß er seine Wiesen auf Kosten des Ackers und des Waldes jährlich noch ausdehnt. Nun hängt der Werth und Ertrag der Wiesen aber von dem Umstande ab, ob er dieselben regelmäßig und hinreichend beflößen kann. Und das ist seit Anlage des Fürstlichen Canals durch Elshoff´s Kolonat, der in Folge abgeschlossenen Vertrags mit Elshoff, das Vechtewasser  aus der Vechte auf eine Wiese in der Gemeinde Langenhorst bringt, sehr problematisch geworden. Dieser Nachtheil ist es ohne Zweifel hauptsächlich, den Elshoff durch die projectirte Anlage auszugleichen sucht.

Ist das aber richtig, dann ist die Gefahr für die Besitzer der unterhalb des Wehres gelegenen Wiesen noch größer. Denn dann wird Elshoff bemüht sein, das aufgestaute Wasser in größerer Menge wie bisher auf seine Wiesen zu bringen, und er ist bei den hohen Dämmen (3 Fuß hoch) im Stande, dies in einem Maße zu thun, das sich mit den Interessen der übrigen Wiesenbesitzer und des Fürsten nicht verträgt.

Sollte daher nicht zu erreichen sein, daß dem Elshoff die projectirte Anlage des Wehrs ganz untersagt werde, so ist mindestens zu erstreben, daß dieselbe nur für den angegebenen Zweck und nur so weit sich dieser ohne Nachtheil für die Wiesen und Mühlen erreichen läßt nutzbar gemacht werde.

Es müßte demnach erstrebt werden, daß das Wehr während der Flößzeit, also etwa vom 15. November bis zum 15. Mai herausgenommen werde, daß die oberhalb des Wehres auf beiden Ufern der Vechte aufzuführenden Dämme hoch und stark genug angelegt werden, damit das Wasser dieselben weder durchbrechen noch auch eher als jetzt überschreite, daß Elshoff die Dämme weder durchstechen noch ganz oder stellenweise erniedrigen darf, daß ganz dasselbe den Uferbesitzern bis nach Brockhoff hinauf auferlegt werde, denn so hoch wird sich bei dem geringen Gefälle der Vechte die Stauung des Wassers erstrecken, und endlich daß der mehrmals genannten Fürstliche  Canal während der Stauung so weit geschlossen würde, daß nicht überflüssiges Wasser, d.h. mehr Wasser als jetzt durch denselben abgeführt wird.

Um den Schritten der Interessenten den nöthigen Nachdruck zu verleihen und sich des Erfolgs möglichst zu versichern, dürfte es sich empfehlen, daß dieselben in dieser Angelegenheit cumulativ vorgingen und einen gemeinsamen Anwalt für sich bestellten.

Wir schließen uns vorstehendem Proteste in allen Theilen an.“

 



[1] Auch die Berkel hat Überschwemmungsgebiete z.B. zwischen Stadtlohn und Vreden oder in der Bauerschaft Wennewick. Hier nennt man die wüchsigen Uferwiesen mundartlich Masswäiden.

 

[2] Vgl, W. Elling, Quellen zur Geschichte der Stadt Ochtrup Bd. I, S.126.

 

[3] Joh. Nepomuk von Schwerz, Beschreibung der Landwirtschaft in Westfalen. Nachdruck der Ausgabe 1836 Hiltrup o.J.

 

[4] Ein großer Lageplan und zahlreiche Detailzeichnungen befinden sich im Hofarchiv Elshoff.

 

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